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Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung

Juristische Voraussetzungen waren nicht erfüllt

Würzburg. Nachträgliche Sicherungsverwahrung hat die Staatsanwaltschaft in Würzburg für einen 36-Jährigen beantragt, der eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen zahlreicher Straftaten im Rotlicht-Milieu bereits verbüßt hatte. In der Justizvollzugsanstalt Straubing war man der Meinung, dass der Gefangene inzwischen an einer schizophrenen Psychose leide, nach wie vor sehr gefährlich sei und nicht entlassen werden dürfe. Ein Gutachter ging von einem sehr hohen Wiederholungs- Risiko für Gewaltdelikte aus.

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