Wertheim.
Bei der Überwachung des Verkehrs in Eichel stellte im Oktober die Polizei fest, dass ein Autofahrer die linke Hand ans Ohr hält und während der Fahrt telefoniert. Nach der Anzeige erhielt der 29-jährige Mann aus Unterfranken einen Bußgeldbescheid über 40 Euro und legte Einspruch ein.
Jetzt in einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim blieb es bei dem Betrag, und mit Rechtskraft des Urteils wird im Flensburger Verkehrszentralregister ein Punkt eingetragen.
Am Vorfallstag stand die Polizei mit ihrem Wagen im 90-Grad-Winkel zur Würzburger Straße (Landestraße 2310). Von dieser Position aus sah sie den Pkw des Betroffenen von rechts nach links Richtung Wertheim an sich vorbei fahren.
Die beiden Beamten waren sich sicher, dass der Fahrer telefoniert hat, und fuhren hinterher. In Wertheim auf Höhe der Packhofstraße veranlassten sie den Betroffenen, an einer Bushaltestelle zu stoppen.
Auf Befragung vor Ort bestritt er, telefoniert zu haben, und verwies auf das Handy in der Jackentasche.
Jetzt in der Verhandlung meinte der selbstständig tätige Mann, er habe nicht telefoniert, sondern lediglich den linken Ellenbogen auf dem Fensterrahmen abgestützt. Das mache er immer so bei längeren Fahrten. Da er mit 50 Stundenkilometern durch Eichel gefahren sei, bezweifelte er, dass die Polizisten Genaueres sehen konnten.
Der als Zeuge geladene Polizist war sich dagegen sicher, ein Handy am Ohr des Betroffenen gesehen zu haben.
Die Richterin glaubte ihm. Man könne selbst jeden Tag beobachten, dass viele Fahrer während der Fahrt telefonieren. Sie ging davon aus, dass die Polizei Feststellungen, bei denen sie unsicher ist, nicht zur Anzeige bringt.
Auf den Einwand des Betroffenen, man könne ja beim Netzbetreiber nachfragen, ob er telefoniert habe, erwiderte die Richterin, statistisch besitze heute jeder mehrere Handys.
Dann kommt vielleicht noch das der Freundin oder von anderen Personen dazu, so dass man so nicht weiter komme. goe
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